Frühlingsblumen - Was darf ich pflücken?

Ein Artikel von Johanna Lassl | 27.02.2026 - 09:03

Handstrauß-Regel für den Eigenbedarf

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Eine Hand voll Wildblumen darf man pflücken - wenn sie nicht geschützt sind
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Für viele wildwachsende Pflanzen gilt die sogenannte Handstrauß-Regel:  Sie dürfen nicht streng geschützte Pflanzen und seltene Arten nicht pflücken. Für häufig vorkommende Pflanzen, die nicht besonders geschützt sind, ist das Pflücken in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt, wenn dabei niemandem geschadet wird. In Niederösterreich beispielsweise darf man wild wachsende Pflanzen außerhalb von Schutzgebieten im Umfang eines Handstraußes sammeln – also so viel, wie zwischen Daumen und Zeigefinger einer Hand passt. Diese Regel gilt nicht nur für Blumen, sondern auch für Kräuter und Wildpflanzen, solange sie nicht unter besonderen Schutz fallen und sie nicht in großer Menge entnommen werden.

Geschützte Pflanzen gehören in die Natur

Bestimmte Arten stehen auf Listen der geschützten Pflanzen (z. B. Edelweiß oder bestimmte Enzianarten). Deren Pflücken, Ausgraben oder Entfernen ist in der Natur grundsätzlich verboten, egal ob im Wald, am Feldrand oder im Park. Selbst das Abschneiden oder Mitnehmen von Pflanzenteilen ist untersagt. In Naturschutzgebieten, Europaschutzgebieten oder Nationalparks gilt häufig ein generelles Sammelverbot, selbst für nicht streng geschützte Arten. Dort soll die Natur möglichst ungestört bleiben.

Tipps für verantwortungsvolles Sammeln

✔ Pflanzenbestimmungs-Apps nutzen, um sicher zu wissen, was gepflückt wird – Verwechslungen können sowohl rechtlich als auch ökologisch problematisch sein.

✔ Nur sehr kleine Mengen sammeln – Wildpflanzen gehören zum Lebensraum von Insekten und anderen Tieren, besonders im zeitigen Frühling.

✔ Lieber Pflanzen aus deinem eigenen Garten wählen oder Wildblumen als bunte Wiese selbst aussäen – das fördert auch die Artenvielfalt.