Wer Nester während der Brutzeit entfernt oder zerstört, verstößt gegen die Naturschutzgesetze der Bundesländer. Dauerhafte Brutstätten – also Nester, die mehrfach genutzt werden wie etwa bei Schwalben, Mauerseglern oder Sperlingen – sind sogar ganzjährig geschützt. Soll eine Entfernung unumgänglich sein, muss eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert Anzeigen und hohe Strafen.
Gut zu wissen:
- Ein Nest ist meist gut an regelmäßig ein- und ausfliegenden Vögeln oder an den Rufen der Jungtiere erkennbar, auch wenn manche Arten wie der Mauersegler in der Nähe ihrer Brutplätze auffallend unauffällig agieren.
- Findet eine Brut am Haus statt, braucht es Geduld: Abhängig von der Art dauert die Aufzucht der Jungvögel vom Schlüpfen bis zum Ausfliegen einige Wochen.
- Arbeiten am Gebäude sollten daher auf die Zeit nach der Brut verschoben werden. Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sollten Fachstellen wie Wildtier- oder Auffangstationen hinzugezogen werden.
Wer Renovierungen oder Abdichtungen plant, die bestehende Nischen oder Spalten entfernen, sollte Ersatznistkästen einbauen. Geeignet sind neue Hohlräume in Hausnähe oder spezielle Halbhöhlenkästen unter Dachvorsprüngen. Wird beobachtet, dass Nester unerlaubt entfernt werden, empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen und auf den gesetzlichen Schutz hinzuweisen. Hilft das nicht, sollte der Vorfall dokumentiert und der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Wichtige Angaben sind dabei Art, Ort, Zeitpunkt und Art des Eingriffs. Zusätzlich kann die Umweltanwaltschaft des jeweiligen Bundeslandes informiert werden. In den meisten Bundesländern sind Eingriffe ganzjährig verboten. Teilweise gibt es Ausnahmen, etwa wenn eine unzumutbare Belastung besteht (z. B. Burgenland) oder wenn außerhalb der Brutzeit keine andere Lösung möglich ist (z. B. Niederösterreich). In Wien, Salzburg, Tirol und weiteren Regionen gilt ein durchgehendes Verbot.
Quelle: birdlife.at