Was darf auf den Griller – und was nicht?

Ein Artikel von Christiane Bartal | 13.06.2018 - 14:26

Grundsätzlich eignet sich fast alles für den heißen Rost – ob Fleisch, Fisch, Gemüse, Obst oder Brot. Was Fleisch betrifft, sind generell Fleischstücke, die leicht mit Fett durchzogen sind, ideal zum Grillen. Dazu zählen z. B. Schweineschnitzel oder -filet, Rindersteaks von Hüfte, Rumpf oder Lende sowie Hühnerkeule oder Putenbrust. Auch Kotelett, Keule und Schulter vom Lamm darf auf den heißen Rost.

Definitiv nicht auf den Griller gehört allerdings Gepökeltes oder Geräuchertes. Aber warum eigentlich?

Gepökeltes, etwa Frankfurter oder Leberkäse, enthält Nitritpökelsalz, das zur Farberhaltung beiträgt und für Aroma sorgt. Dieses Salz kann bei den hohen Temperaturen mit Eiweiß im Lebensmittel zu Nitrosaminen, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Keine Gefahr geht hingegen von Brat- oder Grillwürstchen aus. Sie werden ohne Pökelsalz hergestellt und bestens für den heißen Rost geeignet.

Auch geräucherte Lebensmittel eignen sich nicht für den Grillrost. Durch den Räuchervorgang enthalten sie in der Regel bereits Verbrennungsschadstoffe aus dem Rauch (z. B. Organochlorverbindungen wie PCB). Ihr Gehalt würde sich durch das Grillen noch weiter erhöhen.

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